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Informationen über das Seniorenwohnheim

Informationen über das Seniorenwohnheim

Es kursieren immer wieder verschiedene Meinungen über bestimmte Fakten des Seniorenwohnheims St. Ulrich. Die Heimleiterin Sabine Rifesser und die Mitarbeiterin Rita Dorigo haben unsere Fragen bezüglich des Reglements des Seniorenwohnheimes beantwortet und

Welche Dienste werden im Seniorenwohnheim St. Ulrich angeboten?

Es werden drei Dienste angeboten: die Langzeitpflege, die Kurzzeitpflege für die Aufnahme von Personen für einen bestimmten Zeitraum und die Tagespflege für die Aufnahme von Personen tagsüber, die jedoch seit dem Ausbruch der Pandemie nicht mehr angeboten werden konnte. Das Seniorenwohnheim hat einen Vertrag mit drei Hausärzten, die regelmäßig von Mon- tag bis Freitag zu bestimmten Uhrzeiten im Heim sind. Die krankenpflegerische Betreuung ist Tag und Nacht durchgehend gewährleistet. Es wird ein vielfältiges Freizeitprogramm und Rehabilitation für die Heimbewohner/innen angeboten, unter anderem wird gemeinsames Turnen, Kochen oder andere Aktivitäten organisiert. Die öffentliche Bar ist seit Ausbruch der Pandemie geschlossen, der Raum wird als Besucherraum genutzt. Momentan werden mindestens 20 Besuchstermine am Tag vergeben, eine Anmeldung ist erforderlich. Sobald das Haus wieder eröffnet werden kann, wird auch die Bar wieder öffnen.

Wie viele Plätze hat das Seniorenwohnheim und wie werden die Plätze vergeben?

 Insgesamt haben wir 75 Betten (34 in Doppelzimmern und 41 in Einzelzimmern), davon drei für die Kurzzeitpflege. Diese gilt hauptsächlich als Entlastung für die Angehörigen, die für eine Pflege für einen bestimmten Zeitraum, mindestens zwei Wochen und maximal drei Monate, ansuchen können. Die Vergabe der Plätze erfolgt bei der Langzeitpflege mit einem Punktesystem, bei der Kurzzeitpflege entscheidet das Datum des Ansuchens: wer zuerst anfragt, hat Vorrecht. Für die Langzeitpflege wird eine einheitliche Rangordnung erstellt, die laut Gesetz vorgesehen ist. Es werden dabei Punkte vergeben. Personen aus ganz Südtirol können um einen Heimplatz an- fragen, jene aus dem Einzugsgebiet der vier Grödner Gemeinden erhalten Punkte zusätzlich und werden somit bevorzugt. Die restlichen Punkte werden nach folgenden Kriterien vergeben: Pflegestufe, Wohnsituation zu Hause (angemessene Betreuung durch Angehörige) und die Wartezeit (wie lange die Person auf der Rangordnung aufscheint und somit auf einen Platz gewartet hat). Das Mindestalter für die Aufnahme beträgt 60 Jahre, unter 60 Jahren ist eine Aufnahme nur ausnahmsweise und mit einem Gutachten des zuständigen Sozialsprengels möglich. Wenn ein Bett frei wird, wird die Person auf dem ersten Platz der Rangordnung, also jene mit den meisten Punkten, kontaktiert. Diese hat dann 24 Stunden Zeit, um sich zu entscheiden.

Wie viel kostet das Seniorenwohnheim? Was passiert, wenn jemand die notwendigen finanziellen Mittel nicht hat?

Der Tagessatz beträgt 55 Euro für ein Einzelzimmer und 52,25 Euro im Doppelzimmer. Diesen Betrag muss die Person selbst zahlen und kann nicht mit dem Pflegegeld bezahlt werden. Denn sobald jemand im Seniorenwohnheim aufgenommen wird, wird der Familie kein Pflegegeld mehr aus- bezahlt. Zusätzlich bezahlt das Land für jedes Bett einen gewissen Beitrag pro Tag. Sollte jemand die finanziellen Mittel nicht haben, müssen die Kinder, die Ehepartner oder die Eltern den Betrag bezahlen. Nur Kinder, Ehepartner und Eltern sind zahlungspflichtig (Nichten, Neffen, Enkel oder Geschwister nicht). Wenn die finanziellen Mittel trotzdem nicht ausreichen, dann kann (muss aber nicht) um Tarifbegünstigung bei der finanziellen Sozialhilfe des Sprengels angefragt werden. Dabei muss unter anderem eine Einkommens- und Vermögenserklärung abgegeben werden. Der eventuelle Restbetrag, den die Person und die Angehörigen nicht zahlen können, muss von der entsprechenden Herkunftsgemeinde bezahlt werden. Die Wartezeiten für einen Heimplatz sind sehr unterschiedlich, teilweise können wir ein Bett wenige Tage nach dem Ansuchen um Aufnahme bereitstellen und in anderen Fällen kann es auch bis zu einem halben Jahr oder länger dauern.

Wie ist die Covid-Situation momentan?

Wir haben aktuell acht bis neun freie Betten, die wir wegen fehlendem Pflegepersonal nicht nachbesetzen können. Zahlreiche nicht geimpfte Mitarbeiter/innen sind immer noch suspendiert. Es ist äußerst schwierig, Pflegepersonal zu finden. Trotzdem konnten in diesem Jahr zahlreiche Neuaufnahmen getätigt werden, weil 2022 dreizehn Heimbewohner/innen verstorben sind. Die meisten Todesfälle in einem Jahr sind 2016 verzeichnet worden, also vor der Covid-Zeit. Es ist von Jahr zu Jahr recht unterschiedlich.

Wie soll man vorgehen, wenn man merkt, dass ein/e Angehörige/r Hilfe braucht?

Wenn jemand merkt, dass eine Person Hilfe braucht, soll er sich am besten an die Anlaufstelle für Pflege- und Betreuung im Sozialsprengel, Tel. 0471 798015, wenden. Dort sind dann zeitgleich drei Dienste, die Hauspflege, die Hauskrankenpflege und das Seniorenwohnheim, vertreten, die die nötigen Informationen erteilen und mit den Angehörigen nach der besten Lösung suchen. Das Ansuchen für das Seniorenwohn- heim sollte erst gestellt werden, wenn die Hilfe auch wirklich benötigt wird und nicht mehrere Jahre im Vorhinein.