Die Gemeinde St. Ulrich plant Änderungen an den Durchführungsbestimmungen des Bauleitplans, die vor allem darauf abzielen, den Bau vom Eigenheim zu erleichtern.
Das Verfahren für die Abänderung der Durchführungsbestimmungen wurde Anfang Februar vom Gemeindeausschuss eingeleitet; die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen noch von den zuständigen Ämtern des Landes genehmigt, vom Gemeinderat beschlossen und anschließend von der Landesregierung definitiv genehmigt werden.
Notwendigkeit der Anpassungen
Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft (LG Nr. 9/2018) hat sowohl für die Gemeinde als auch für die Techniker und die Bauherren viele Herausforderungen mit sich gebracht. Die aktuell gültigen Parameter haben sich als sehr einschränkend erwiesen, sodass die Gemeinde einige Anpassungen vornimmt, um die Bautätigkeit weiterhin zu ermöglichen. Besonders problematisch ist die sehr strenge Auslegung der Bestimmungen zur Berechnung der versiegelten Flächen. Während die Begrenzung der versiegelten Fläche grundsätzlich sinnvoll ist und St. Ulrich daher bislang restriktive Werte hatte, zeigt sich seit Monaten ein gravierendes Problem: Auch unterirdische Gebäudeteile, selbst wenn sie vollständig mit Erde bedeckt sind, müssen neuerdings als zu 100 % versiegelt berechnet werden. Das bedeutet, dass Tiefgaragen oder Kellerräume oft nicht mehr realisierbar sind, da die zulässige Versiegelung über- schritten würde. Diese Regelung hat dazu geführt, dass mehrere Projekte, die bereits weit fortgeschritten waren, auf einmal nicht mehr umsetzbar sind.
Um Lösungen zu finden, hat die Gemeinde ein Treffen mit den Urbanistik-Experten, die am sogenannten Gemeindeentwicklungsprogramm arbeiten, mit in St. Ulrich tätigen Planern und Mitarbeitern des Bauamtes einberufen. Anhand der zahlreichen Anregungen der anwesenden Fachleute wurde ein Vorschlag erarbeitet, der einerseits das Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt und den Schutz der Umwelt sicherstellt, andererseits aber den Bau von dringend benötigtem Wohnraum erleichtern soll.
Geplante Änderungen im Wohnbau
Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem die Wohnbauzonen:
- Der Versiegelungsindex wird in den meisten Zonen auf 80 % erhöht
- Es wird eine Mindestgrünfläche von 20 % vorgesehen
- Die maximal zulässige mittlere Gebäudehöhe wird erhöht: von 8 m auf 9 m und von 8,5 m bzw. 9 m auf 9,5 m
- Bestimmungen zu Grenz- und Gebäude- abständen für Nebenräume werden entfernt, da sie im Widerspruch zum Landesgesetz für Raum und Landschaft
Weitere Änderungen
- Private Grünflächen: Der Versiegelungsindex wird von 15 % auf 25 % er- höht, während die Mindestgrünfläche bei 75 % liegt.
- Öffentliche Zonen: In Bereichen wie Sportanlagen oder Bildungseinrichtungen wird der Versiegelungsindex auf 95 % erhöht, während eine Mindestgrünfläche von 5 % vorgesehen
- Radwege: Die maximale Breite der Radwege wird auf 4 Meter festgelegt.
- Parkplätze: Auch die Parkplatzregelung wurde überarbeitet. Bisher musste in Ulrich auch die unterirdische Kubatur als Berechnungsgrundlage für den Parkplatznachweis herangezogen werden. Dies war insbesondere bei Sanierungen und Umnutzungen von Bestandsgebäuden oft eine nur sehr schwer lösbare Herausforderung. Der Änderungsvorschlag umfasst die Löschung des Absatzes über die Parkplätze, sodass bis zur Genehmigung des Mobilitätskonzepts das DLH 17/2020 Anwendung findet, was den Bauherren zugutekommt.
Antwort auf die Wohnraumkrise
Die nun vorgeschlagenen Änderungen sollen insbesondere jungen Familien helfen, indem bestehende Gebäude besser genutzt und durch maßvolle Anpassungen verdichtet werden können. Die Gemeindeverwaltung sieht dies als ersten Schritt einer "sanften Verdichtung" von St. Ulrich.
Nach Inkrafttreten des sog. Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, dessen Genehmigung noch im März eingeleitet werden wird, wird man eingehend überprüfen, ob und in welchen Fällen eine Erhöhung der Bauindizes sinnvoll ist. Dies soll jedoch erst nach einer genauen Analyse der realisierten und verbleibenden Baurechte erfolgen, um eine nachhaltige und für das Landschaftsbild verträgliche Entwicklung zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu diesen Neuerungen werden nach der offiziellen Beschlussfassung erfolgen.