Laut Beschluss des Gemeinderates vom 23.11.2012, möchten wir sie daran erinnern, dass es auf dem gesamten Gemeindegebiet St. Ulrich strikt untersagt ist, Feuerwerkskörper zu zünden und zu werfen, jede Art von Knallkörpern, Knallfröschen und Böllern abzufeuern und Raketen jeder Art abzuschießen.
Die Verletzung dieser Bestimmung kann einer Geldstrafe von 100,00. bis 1.000,00. Euro unterliegen, unbeschadet der Ersetzung des eventuell verursachten Schadens.
Wir bitten euch vor allem im Heurigen Jahr darauf zu achten,da auf Grund der großen Trockenheit erhöhte Gefahr herrscht.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit!